Transparenz

Steuergelder, Spenden, Nachlässe und Fördermittel: als Wohlfahrtsverband werden uns Mittel zu treuen Händen gegeben, was für uns äußerste Sorgfalt und Transparenz in der Verwendung dieser Gelder bedeutet. Daher geben wir hier Einblicke in unsere Zahlen.

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) angeschlossen. Wir verpflichten uns damit, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Name
Caritasverband für den Landkreis Haßberge e.V.

Sitz, Anschrift
Geschäftsstelle
Obere Vorstadt 19
97437 Haßfurt
Tel.: 09521 691-0
Fax: 09521 691-50
Mail: caritas@caritas-hassberge.de
Web: https://www-caritas-hassberge.de

Ansprechpartner
Anke Schäflein, Vorstandsvorsitzende
Georg Wagner, Vorstand
Tel.: 09521 691-0, caritas@caritas-hassberge.de

Gründung
Aus den drei Kreiscaritasverbänden Ebern, Hofheim und Haßfurt wird am 06.02.1973 der Caritasverband für den Landkreis Haßberge e.V. gegründet.

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

Die Struktur unseres Handelns regelt die Satzung


Ziele/Aufgaben des Verbandes (Auszug aus der Satzung § 2):

(1) Der Verband widmet sich zusammen mit seinen Mitgliedern allen Feldern sozialer und caritativer Aufgaben. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Er unterstützt Menschen in Not und Benachteiligte. Er tritt als ihr Anwalt und Partner auf und verschafft ihren Anliegen und Nöten Gehör.
  • Er ist Kundschafter für soziale Not in ihrer jeweiligen Erscheinungsform. Für bestehende und neue Aufgaben und Handlungsfelder entwickelt er Handlungsansätze und Konzepte zur Hilfe. Diese werden fortlaufend überprüft und weiterentwickelt.
  • Er gestaltet Sozial- und Gesellschaftspolitik mit, fördert das soziale Bewusstsein und stiftet gesellschaftliche Solidarität.
  • Er fördert und unterstützt die caritative Tätigkeit der in § 4 genannten Pfarrgemeinden und Gemeinschaften der Pfarrgemeinden, der Kirchenstiftungen, der Caritasvereine, der katholisch-caritativen Fachverbände, Vereinigungen, Orden sowie der caritativen Träger, Gruppen und Einrichtungen sowie die der korporativen Mitglieder und der ehrenamtlichen Mitarbeiter.
  • Er regt das soziale bürgerschaftliche Engagement im Verband und in der Öffentlichkeit – z. B. durch die Unterstützung von Selbsthilfegruppen – an, fördert und ermöglicht es.
  • Er weckt das Interesse für soziale Berufe und trägt zur Gewinnung und Qualifizierung von Mitarbeitern bei.
  • Er fördert den Austausch, das Zusammenwirken und die Abstimmung aller auf dem Gebiet der Caritas tätigen Personen, katholischen Gruppen, Vereinigungen, Einrichtungen und Dienste herbei und trägt für ihre Zusammenarbeit untereinander sowie mit Behörden und sonstigen öffentlichen Organisationen Sorge.
  • Er vertritt die Interessen der Caritas, des Verbandes und seiner Mitglieder gegenüber anderen Verbänden, Behörden und bei den kommunalen Institutionen sowie gegenüber der Öffentlichkeit.
  • Er bestimmt geregelte Verfahren zur Sicherung des Austauschs, des Zusammenwirkens und der Abstimmung aller caritativ tätigen katholischen Träger in der Region und kann hierzu einen Koordinierungsausschuss einrichten. In Konfliktfällen kann ein Schiedsverfahren gemäß § 24 durchgeführt werden.
  • Er arbeitet mit Organisationen, die Aufgaben sozialer und caritativer Hilfe erfüllen, zusammen und wirkt bei der behördlichen Sozial- und Jugendhilfe mit.
  • Er arbeitet mit den übrigen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, die im Verbandsgebiet tätig sind, zusammen und strebt eine Arbeitsgemeinschaft mit diesen an.
  • Er ist Träger von Diensten und Einrichtungen der caritativen Hilfe. Zur Erfüllung seiner Zwecke kann er in Abstimmung mit den in § 4 genannten Pfarrgemeinden und Gemeinschaften der Pfarrgemeinden, den Kirchenstiftungen, den Caritasvereinen, den katholisch-caritativen Fachverbänden, Vereinigungen, Orden sowie der caritativen Trägern, Gruppen und Einrichtungen sowie dem DiCV eigenständige juristische Personen errichten, sich an ähnlich tätigen Einrichtungen oder Gesellschaften beteiligen oder diese übernehmen. In Konfliktfällen kann ein Schiedsverfahren gemäß § 24 durchgeführt werden.
  • Er wirkt in Organen, Arbeitsgemeinschaften und sonstigen Formen der Zusammenarbeit des DiCV mit. Er wirkt bei Aktionen und Werken von diözesaner Bedeutung, insbesondere bei außerordentlichen Notständen mit.
  • Er informiert die Öffentlichkeit über seine Arbeit, die Aktivitäten der Caritas sowie Probleme im sozialen Bereich.
3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Unsere Arbeit ist wegen der Förderung des Wohlfahrtswesens (nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9  AO) nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Schweinfurt (Steuernummer 249/109/01520) vom 20.11.2023 (Veranlagungszeitraum 2022) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes teilweise von der Körperschaftssteuer befreit.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Organe des Caritasverbandes für den Landkreis Haßberge e. V. sind die Vertreterversammlung, der Caritasrat sowie der Vorstand.

Vorstand

  • Anke Schäflein
  • Georg Wagner

Caritasrat

  • Vorsitzender Johannes Simon
  • 2. Vorsitzender Michael Ziegler
  • Bettina Wegner-Schmidt
  • Birgit Bayer
  • Pfarrer Gregor Sauer
  • Ralf Hofmann

Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung als höchstes Gremium des Verbandes setzt sich aus dem Caritasrat, den geborenen korporativen Mitgliedern (Kirchenstiftungen mit eigener Kirchenverwaltung), den sonstigen korporativen Mitgliedern (örtliche Caritasvereine) und den persönlichen Mitgliedern (ohne Stimmrecht) zusammen. Eine Vertreterversammlung muß wenigstens einmal im Jahr stattfinden.

5. Tätigkeitsbericht

Umfassende Informationen zu unserer Arbeit finden Sie im Tätigkeitsbericht:

 

Tätigkeitsbericht

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Tätigkeitsbericht 2023

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6. Personalstruktur

Informationen zu unserer Personalstruktur finden Sie in unserem aktuellen Tätigkeitsbericht auf Seite 43.

Tätigkeitsbericht

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Tätigkeitsbericht 2023

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7. Angaben zur Mittelherkunft - und verwendung

Der Caritasverband für den Landkreis Haßberge e.V. finanziert sich im Wesentlichen aus abgerechneten Entgelten für erbrachte Leistungen (Pflege und Betreuung) sowie aus Spenden und öffentlichen oder kirchlichen Zuschüssen.

Der Verband unterzieht sich freiwillig einer Prüfung nach dem Handelsgesetzbuch. Der Jahresabschluss 2023 wurde von der Solidaris Revisions-GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Würzburg, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert.

Informationen zu unserer Gewinn- und Verlustrechnung finden Sie hier:

Angaben zur Mittelherkunft - und verwendung

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Bilanz 2023 Auszug

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8. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Der Caritasverband für den Landkreis Haßberge e.V. ist ein Verband der freien Wohlfahrtspflege und eine Gliederung des Deutschen Caritasverbandes e.V. sowie des Caritasverbandes für die Diözese Würzburg e.V.

Er ist die vom Bischof von Würzburg anerkannte und unter seiner Aufsicht stehende institutionelle Zusammenfassung und Vertretung seiner persönlichen Mitglieder und aller ihm angeschlossenen sozial-caritativen Dienste und Einrichtungen.

9. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

2023 erhielt der Caritasverband für den Landkreis Haßberge e.V. von folgenden juristischen Personen Zuschüsse und Leistungsentgelte, die jeweils mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachten:

  • Kranken- und Pflegekassen

2023 gab es keine natürliche Person, die eine Zuwendung dieser Größenordnung tätigte.

Weitere Informationen zur Initiative Transparente Zivilgesellschaft erhalten Sie hier: