Die Haßberg-Card ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung für Einwohnerinnen und Einwohner mit geringem Einkommen und Hauptwohnsitz im Landkreis Haßberge. Die Einführung wurde am 12.11.2009 durch den Ausschuss für Arbeit, Bildung und Soziales beschlossen. Die Träger sind der Caritasverband für den Landkreis Haßberge e.V. und das Diakonische Werk Haßberge e.V.
Wer hat Anspruch auf die Haßberg-Card?
Anspruchsberechtigt ist, wer nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen die Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben sicherstellen kann. Die Gewährung der Haßberg-Card ist einkommens- und vermögensabhängig. Dies wird für jeden Einzelfall individuell überprüft.
Gültigkeit
Grundsätzlich ist die Haßberg-Card ein Kalenderjahr gültig. Sie kann auf Antrag um ein Jahr verlängert werden. Eine zeitliche Befristung innerhalb eines Kalenderjahres, z.B. bei vorübergehender Notlage des Antragstellers, ist ebenso möglich. Sollte eine Voraussetzung für die Antragsberechtigung wegfallen, verliert die Haßberg-Card mit dem Zeitpunkt des Wegfalls ihre Gültigkeit. Die Haßberg-Card ist nicht übertragbar.
Wo bekomme ich die Haßberg-Card?
Ein Antrag kann gestellt werden bei:
- Caritasverband für den Landkreis Haßberge e.V., Obere Vorstadt 19, 97437 Haßfurt, Tel. (0 95 21) 6 91-0
- Diakonisches Werk, Hauptstr. 12, 96126 Maroldsweisach, Tel. (0 95 32) 92 23-0
- Lebenshilfe, Steigpfad 4a, 97437 Haßfurt, Tel. (0 95 21) 95 31-0
- Rotes Kreuz, Industriestr. 20, 97437 Haßfurt, Tel. (0 95 21) 95 50-0
- und den teilnehmenden Städten und Gemeinden (weiter unten finden Sie eine Liste aller teilnehmenden Städte und Gemeinden)
Diese Stellen geben nach erfolgreicher Überprüfung der Unterlagen die Karte auch aus. Beantragung, Erstausfertigung und Verlängerung sind kostenlos. Bei Verlust ist eine Gebühr von 5,- € zu entrichten.
Zur Antragstellung wird dringend empfohlen, einen Termin zu vereinbaren und das Antragsformular – wenn möglich – ausgefüllt mitzubringen!
Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden:
- Haßberg-Card
Haßberg-Card
Was bietet die Haßberg-Card?
Mit der Haßberg-Card werden bei vielen Dienstleistungsunternehmen, Fortbildungsinstituten, Handwerkern, Apotheken, einigen Schwimmbädern, dem Kino in Zeil, etc. Vergünstigungen auf Eintrittspreise, Dienstleistungen und Produkte gewährt. Gleichzeitig sind Karteninhaber berechtigt Lebensmittel bei der Haßfurter Tafel in Haßfurt und Eltmann abzuholen.
Der aktuelle Stand des Leistungsumfangs der Haßberg-Card ist hier einsehbar oder bei den teilnehmenden Wohlfahrtsverbänden und Gemeinden erhältlich.
Warum sollten Sie Förderer/Sponsor werden?
- Sie engagieren sich für eine sinnvolle Sache, tun etwas Gutes, entlasten vor allem Familien, aber auch Alleinstehende am Rande der Gesellschaft
- Ihr soziales Engagement wird öffentlich bekannt
- Durch Flyer, Internet, Presseveröffentlichungen, Mundpropaganda erhalten Sie damit kostenlose Werbung
- Sie erschließen sich neue Kundenkreise und Mitglieder, die ohne Preisermäßigung überhaupt nicht erreicht würden, da sie das jeweilige Angebot nicht nutzen könnten
- Bei einer Änderung der finanziellen Situation bleiben die dann ehemaligen Haßberg-Card-Nutzer vielleicht bei ihren Gewohnheiten und werden reguläre Kunden, Vereinsmitglieder, Veranstaltungsbesucher etc.
- Für all diese Vorteile müssen Sie selbst kein Geld einbringen. Sie beteiligen sich, indem Sie Ihr Angebot einem speziellen, kleinen Kundenkreis preisgünstiger zur Verfügung stellen. Sicherlich haben Sie dann weniger Gewinn; das ist aber immer noch besser als gar kein Gewinn. Und Sie erhalten zusätzlich noch die anderen, vorstehenden Vorteile
Wer kann Förderer werden?
- Sportvereine
- Musikvereine
- kulturelle und sonstige Vereine jeglicher Art
- Veranstalter von kulturellen Angeboten und Festen (z.B. Musik in fränkischen Schlössern, Kirchenmusik in den Haßbergen etc.)
- Kinos
- Geschäfte (z.B. Lebensmittel, Bekleidung und Schuhe, Haushaltsgeräte, Schulmaterial etc.)
- Nachhilfe-Institute
- Banken und Sparkassen
- Kinder-, Jugend- und Familienfreizeiten
- Bibliotheken und Büchereien
- Anbieter von Mittagsverpflegung in Kindergärten und Schulen
- Volkshochschulen
- Zeitungsverlage
- Freizeiteinrichtungen (z.B. Eisstadion, Bowlingbahn, Kegelbahnen, Freizeitparks)
- öffentlicher Nahverkehr